Im Rahmen der laufenden Trinkwasseruntersuchung wurden am 20.07.2020 Bakterien im Trinkwasser festgestellt.
Das Landratsamt Biberach, dass die hygienische Qualität des Trinkwassers überwacht, hat deshalb folgendes angeordnet:
Aus Gründen des vorsorglichen Gesundheitsschutzes darf das Trinkwasser
nur abgekocht (3 Minuten) zum menschlichen Verbrauch verwendet werden.
Ebenso ist Wasser, dass zur Reinigung von Milchgeschirr verwendet wird, abzukochen!
Der Zweckverband "Wasserversorgung Federseegruppe" wird Sie unterrichten, sobald die Wasserqualität wieder in Ordnung ist und die Abkochanordnung aufgehoben werden kann.
Verbandsvorsitzender
Peter Diesch
Was versteht man unter einer „Abkochanordnung“?
Die Abkochanordnung ist eine Sicherheitsmaßnahme, die das zuständige Gesundheitsamt zum Schutz der Bevölkerung erlässt, wenn eine Gefährdung durch Krankheitserreger im Trinkwasser besteht. Sie wird meist als Erstmaßnahme bei Trinkwasser-Verkeimung eingesetzt, um eine Desinfektion des Trinkwassers vor dem Verbrauch sicherzustellen.
Sie ist meistens eine Übergangsregelung, bis das Trinkwasser auf andere Art und Weise zentral desinfiziert wird. Die meisten Krankheitserreger sind sehr hitzeempfindlich und sterben bei Temperaturen von über 80 Grad Celsius ab. Um die Krankheitserreger abzutöten, sollte man das Wasser einmal sprudelnd aufkochen lassen (thermische Desinfektion).
Wasser muss so lange abgekocht werden, bis die Abkochanordnung von amtlicher Seite wieder aufgehoben wird. Die Aufhebung erfolgt, wenn eine ausreichende Desinfektion des Trinkwassers mit Chlor sichergestellt ist oder weitere Trinkwasserbeprobungen keine bakterielle Beanstandung mehr aufzeigen.
Kann ich unbedenklich duschen, wenn eine Abkochanordnung besteht?
Beim Baden und Duschen (auch von Säuglingen) besteht nur ein sehr geringes Restrisiko. Es sollte jedoch darauf geachtet werden, dass kein Wasser geschluckt wird. Zum Zähneputzen sollte man allerdings abgekochtes Wasser verwenden.
Wann kann ich das Leitungswasser wieder unbedenklich benutzen, wenn zuvor eine Abkochanordnung auferlegt wurde?
Wenn das Gesundheitsamt die Abkochanordnung aufgehoben hat oder eine zentrale Desinfektionsmaßnahme eingesetzt wird, kann das Wasser wieder unbedenklich benutzt werden.